ATTIKON CISCON
Altersvorsorge
Altersvorsorge
Heute schon an morgen denken
Eine solide Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je, denn auf die gesetzliche Rente allein ist kaum noch Verlass. Ob privat, betrieblich oder staatlich gefördert: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten zu Ihrer Lebenssituation passen, und entwickeln ein individuelles Vorsorgekonzept mit Weitblick. Damit Sie Ihre Zukunft entspannt planen können – finanziell sicher und persönlich gut beraten.
Unsere Leistungen
Betriebliche Altersvorsorge
Richtig in das Unternehmen integriert, kann die betriebliche Altersvorsorge für alle Beteiligten sehr lukrativ sein. Neben verschiedenen steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und ggf. auch bilanziellen Vorteilen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) vor allem ein Mittel zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern.
Als Arbeitgeber sollten Sie folgende Punkte bedenken:
- Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Instrument der Personalfürsorge und der
Personalentlohnung. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes im Unternehmen wird nachhaltig
verbessert und die Bindung wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen gefestigt. - Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen Ihnen die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bei überschaubaren Kosten und Risiken.
- Modelle mit möglicher Eigenbeteiligung der Mitarbeiter machen die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver.
In der betrieblichen Altersversorgung findet gedanklich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Seite und den i.d.R. versicherungstechnischen Finanzierungsmodellen und deren Bedingungswerk statt. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung
- vom Arbeitgeber finanziert werden
- oder durch den Arbeitnehmer, wenn dieser auf zukünftige Lohnbestandteile verzichtet (Entgeltumwandlung).
Für Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen gehört. Zudem haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).
Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Gesetzliche Rentenversicherung
Das Ende des Generationenvertrags
Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren. Innerhalb dieses Verfahrens finanzieren – vereinfacht ausgedrückt – die aktiv Beschäftigten die Zahlungen an die Rentner und Rentnerinnen, die Witwen und Witwer und die Erwerbsunfähigen im gleichen Jahr.
Gründe für die Probleme dieses System gibt es viele:
- Die demografische Entwicklung (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Bevölkerung,…),
- längere Ausbildungszeiten,
- längere Zeiten der Arbeitslosigkeit und unterbrochene Erwerbsbiografien,
- sowie lange Rentenzahlungsdauer wegen gestiegener Lebenserwartung.
Die Idee des Umlageverfahrens ist jedoch nicht per se schlecht. Gerade dem Umlageverfahren wohnt eine gewisse Krisenfestigkeit inne und schaltet zudem sämtliche Kapitalanlagerisiken aus, die in zahlreichen privaten Vorsorgemaßnahmen zu finden sind. Eine gezielte und vor allem auf die individuelle Situation abgestimmte Auswahl dieser privaten Vorsorgemaßnahmen ist daher jedem anzuraten.
Das Rentenniveau
Was dem Arbeitnehmer heute immer wieder gezeigt wird, ist dass die gesetzliche Altersrente weiter fallen wird. Dabei wird das Nettoeinkommen eines „Eckrentners“ zugrunde gelegt. Der Eckrentner ist eine Kunstfigur, die 45 Jahre lang immer exakt den Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (auf Grund des jährlich festgesetzten Durchschnittseinkommens) zahlt. Das ist angesichts der aktuellen Erwerbs- und Familienbiografien allerdings nicht sehr wahrscheinlich.
Im Ergebnis: Näherungsweise kann man bereits bei wohlwollender Auslegung von einem Rentenniveau nach Steuern von weniger als 50% des ehemaligen Nettogehalts ausgehen. Dieser Fehlbetrag wird als „Rentenlücke“ bezeichnet und stellt die Differenz zwischen den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Ausgaben
Ihres gewohnten Lebensstandards dar.
Diese Entwicklung ist aufgrund der demographischen, sozialpolitischen und ökonomischen Änderungen weder aufzuhalten noch rückgängig zu machen. Die private Absicherung im Kapitaldeckungsverfahren, also Sparen, ist keine Kür mehr – sie wird zur Pflicht.
Wie können Sie Ihre Rentenlücke schließen?
Durch eigene Vorsorge. Je früher Sie damit beginnen, desto höher ist die Chance, Ihre bestehende Rentenlücke im Alter zu schließen. Und: Je eher Sie damit anfangen, umso erträglicher sind auch die monatlichen Sparraten.
Wichtig: Die Inflation sorgt dafür, dass Ihr Geld zwangsläufig über die Zeit an Wert verliert – lediglich durch eine gut gewählte Kapitalanlage oder einen Sparprozess kann diesem Effekt begegnet werden!
Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen gerne bei der Planung!
Die Möglichkeiten zusätzlicher Vorsorge
In Zukunft wird ein teilweiser Systemwechsel stattfinden, wodurch sich das Gewicht der umlagefinanzierten staatlichen Alterssicherung auch zukünftig weiter verringern wird. Die privaten Sparprozesse gewinnen daher an Bedeutung, sofern weiterhin ein ausreichendes Einkommen im Alter vorhanden sein soll. Mehr denn je ist die private Vorsorge also ein „Muss“ und nicht ein „Kann“. Der Staat fördert diese Sparprozesse und greift Ihnen so unter die Arme.
3 Schichten der Alterssicherung
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wird das System der Alterssicherung grundsätzlich in 3 Schichten unterteilt.
Ihnen stehen also diese 3 Möglichkeiten offen, Ihre kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Die Details haben wir auf den folgenden Seiten kurz für Sie zusammengefasst. Bei Fragen zu Ihrer Altersvorsorgeplanung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Basisvorsorge (Rürup)
Die Basisversorgung – 1. Schicht
Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der Rentenbezugsphase) stehen.
Die Förderung der Basisrente können zudem alle in Anspruch nehmen. Insbesondere für Selbstständige stellt diese die einzige Möglichkeit dar, eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufzubauen. Doch auch für Angestellte mit hohem Einkommen kann sich die Basisrente rechnen. In vielen Fällen reduziert sich durch die steuerliche Förderung der Nettoaufwand erheblich!
Praxistipp: Mit einem niedrig gewähltem Beitrag können je nach wirtschaftlicher Situation Zuzahlungen geleistet werden, die dann ebenfalls steuerlich wirksam sind. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität, da von Jahr zu Jahr entschieden wird, wie viel für die Altersvorsorge zurückgelegt werden soll.
Bedingung für diese steuerliche Förderung ist, dass die Ansprüche innerhalb eines Basisrentenvertrags nicht
- vererblich,
- beleihbar,
- veräußerbar,
- übertragbar
- oder kapitalisierbar sind.
Auch dürfen Auszahlungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Insolvenzschutz: Trotz dieser relativ engen Grenzen, ist die Basisrente eine sinnvolle und gerade für die Selbständigen eine lohnende Alternative, da das Guthaben in der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Weder Insolvenzverwalter noch Gerichtsvollzieher können verlangen, dass Ihre Altersvorsorge aufgelöst wird.
Fazit: Die Basisrente stellt für Sie trotz der Verfügungsbeschränkungen eine Möglichkeit dar, die Steuerlast in der Erwerbsphase zu senken und gleichzeitig eine auskömmliche Altersvorsorge aufzubauen – auch wenn die steuerlichen Höchstgrenzen anderer Altersvorsorgeprodukte bereits ausgeschöpft sind.
Bei Fragen zur Basisrente können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Zusatzversorgung (Riester-Rente)
Die Riester-Rente – 2. Schicht
Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem sind sie also die erste Ergänzung zu der Basisversorgung.
Die Förderung besteht entweder aus der Zahlung staatlicher Zulagen und/oder in der steuerlichen Abzugsfähigkeit der von Ihnen geleisteten Beiträge, im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs.
Die Riester-Rente steht allerdings nicht allen offen. So sind nur bestimmte Personengruppen förderberechtigt. Etwa:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören
Versicherer, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften, die Riester-Verträge anbieten, müssen mit diesen Produkten bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen (AltZertG), damit diese von der zuständige Stellen zertifiziert und somit als förderungsfähige Riester-Rente anerkannt werden.
Zum Beispiel:
- Mindestens die Summe der Beiträge (Eigenleistung + Zulagen) zum Beginn der Rentenphase.
- Leistungen dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden (Ausnahme: Berufsgruppen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung einen früheren Rentenbeginn vorsieht). Und eine einmalige Kapitalauszahlung von 30% des Vertragsguthabens ist ohne Verlust der Förderung möglich!
- Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Entweder direkt als Leibrente oder als Auszahlplan in Verbindung mit einer Leibrente ab dem 85. Lebensjahr.
Um die volle Förderung zu erhalten, verlangt der Gesetzgeber allerdings einen Mindestbetrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Auch darf ein Sockelbeitrag von 60 € im Jahr nicht unterschritten werden.
Neben der Zulagenförderung gibt es auch noch die steuerliche Seite der Riester-Rente. Diese sieht einen Sonderausgabenabzug von maximal 2.100 € vor. Von dieser Steuerersparnis wird allerdings der Zulagenanspruch abgezogen.
Fazit: Gerade Familien profitieren besonders von den Zulagen. Und für förderfähige Alleinstehende mit Kindern ist die Riester-Rente oftmals eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung. Bei Fragen zur Riester-Rente können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
Die betriebliche Altersversorgung – 2. Schicht
Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystem also die erste Ergänzung zur Basisversorgung.
In der betrieblichen Altersversorgung findet gedanklich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Seite und den i.d.R. versicherungsförmigen Finanzierungsmodellen und deren Bedingungswerk statt. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung
- vom Arbeitgeber finanziert werden
- oder durch den Arbeitnehmer, wenn dieser auf zukünftige Lohnbestandteile verzichtet (Entgeltumwandlung).
Als Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einerEntgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen gehört. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, mittels des Teils der arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandung, der so genannten Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG). Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, können wir Ihnen mitteilen.
Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Kapitalanlageprodukte
„Kapitalanlageprodukte“ – 3. Schicht
In der 3. Schicht finden sich alle übrigen Vorsorge- und Absicherungsprodukte wieder, die zum privaten Vermögensaufbau gedacht sind. Zur dritten Schicht gehören also die Lebensversicherungen, die nicht der 1. oder 2. Schicht angehören.
Grundsätzlich werden die Produkte der 3. Schicht nicht speziell gefördert. Auch werden die Beiträge aus dem vorhandenen Nettolohn und/oder dem Privatvermögen entrichtet. Im Gegenzug werden die Leistungen aber i.d.R. ermäßigt besteuert. Im Falle einer privaten Rentenversicherung etwa mit dem Ertragsanteil: Hier wird nur ein (fiktiver) Teil der Rentenleistungen der individuellen Besteuerung unterworfen (§22 EStG).
Wichtig: Alte Lebensversicherungsverträge unterliegen einem Bestandsschutz. Sofern Sie eine klassische Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen haben, bleibt die Auszahlung auch in Zukunft steuerfrei. Gerade vor einer evtl. Kündigung eines solchen Vertrages sollte dies berücksichtigt werden.
Diese „ungeförderte Variante“ der Altersvorsorge hat jedoch auch Vorteile, da die jeweiligen Anbieter die Produkte mittlerweile sehr flexibel gestalten und sich die Verträge frei an Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Wünsche anpassen können.
Fazit: Die 3. Schicht und damit die Kapitalanlagen, die der Ergänzung der Altersvorsorge dienen, sind i.d.R. deutlich flexibler als die Varianten der 1. und 2. Schicht. Auch fallen nahezu alle Risikoversicherungen unter diese Rubrik. Welche Anlageform innerhalb der 3. Schicht jedoch für Sie die richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Einen groben Überblick haben wir für Sie innerhalb des Menüpunkts „Privat“ zusammengestellt. Und natürlich helfen wir Ihnen auch gerne persönlich.
Weitere Versicherungsprodukte
Privatversicherung
Individuelle und transparente Beratung zu Vorsorge, Vermögensaufbau und privater Risikoabsicherung – passend zur persönlichen Lebenssituation.
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Gewerblicher Versicherungsschutz mit individueller Beratung, attraktiven Konzepten und messbarer Kosten- sowie Zeitersparnis – auch im Schadensfall.
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