D&O

Was ist eine D&O-Versicherung?

Kurz für „Directors & Officers“, richtet sich eine D&O-Versicherung an Mitglieder des Managements oder Interims-Managements von Unternehmen. Sie schützt deren Privatvermögen vor ungerechtfertigten Ansprüchen auf Schadenersatz – und befriedigt gerechtfertigte. Gleichzeitig schützt sie aber auch das Firmenvermögen, wenn Schäden durch Pflichtverletzungen des Managements ausgeglichen werden müssen.

Wer sollte eine D&O-Versicherung haben?

Grundsätzlich sinnvoll ist sie für alle Personen mit Organfunktion sowie Personen mit besonderer Bevollmächtigung. Hier ein paar Beispiele:

Geschäftsführer von GmbHs
Vorstände in Aktiengesellschaften
Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsbeiräten
Vorstände und Geschäftsführungen von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Mitglieder von Sparkassenvorständen
Leitungen von Körperschaften öffentlichen Rechts

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz greift im Fall, dass eine der versicherten Personen wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von einem Dritten oder einem versicherten Unternehmen in Anspruch genommen wird. Die Versicherung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter sowie die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche.

 

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FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte (wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte) vor Haftungsansprüchen, die aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen in ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Wer benötigt eine D&O-Versicherung?

Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte und andere leitende Angestellte sollten diese Versicherung abschließen, um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen.

Welche Risiken deckt eine D&O-Versicherung ab?

Die Versicherung deckt Ansprüche ab, die sich aus Fehlern im Management, Missachtung von Pflichten oder fahrlässigem Verhalten ergeben können.

Deckt die D&O-Versicherung auch strafrechtliche Ansprüche?

In der Regel deckt die D&O-Versicherung keine strafrechtlichen Ansprüche ab. Hierfür kann eine separate Strafrechtsschutzversicherung notwendig sein.

Gilt die D&O-Versicherung auch für falsche Entscheidungen im Ausland?

Ja, in den meisten Fällen ist die D&O-Versicherung auch international gültig, je nach Versicherer und Vertragsbedingungen.