ATTIKON CISCON
Privatversicherung
Privatversicherung
Was Ihnen wichtig ist, verdient den besten Schutz
Wir kümmern uns darum, dass Ihre private Absicherung genau zu Ihnen passt – vom Alltag bis zur Vorsorge, vom Eigentum bis zur Gesundheit. Ob Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit oder private Krankenversicherung: Wir beraten Sie unabhängig, denken ganzheitlich und handeln in Ihrem Interesse. Und wenn es darauf ankommt, sind wir persönlich für Sie da – schnell, zuverlässig und unkompliziert.
Unsere Leistungen
Möglichkeiten in der Altersvorsorge
Unter dem Punkt „Altersvorsorge“ haben wir für Sie die Grundlagen der Alterssicherung zusammengestellt.
Angefangen von den Sozialversicherungssystemen, über das Drei-Schichten-Modell bis hin zu den jeweiligen Förderungsmechanismen der Riester-Rente, der Basisrente und der betrieblichen Altersversorgung.
Der Markt der Vorsorgeprodukte ist seit Mitte der 90er Jahre ständig im Wandel. Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften haben Lösungen entwickelt, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile haben.
Die „klassische“ Lebens- und Rentenversicherung
Diese in Deutschland nach wie vor sehr beliebte Form der Vorsorge hat auch in der aktuellen Zeit ihre Daseinsberechtigung. Alle Produkte für die Altersvorsorge stehen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase zwar unter Druck, die Versicherer entwickeln jedoch fondsgebundene Varianten, die Alternativen zu den „klassischen“ Varianten mit garantierter Verzinsung auf den Sparanteil des Beitrags sein können.
Mit dem Niedrigzins-Umfeld hat auch die „klassische“ private Rentenversicherung zu kämpfen. Aber auch hier gibt es fondsgebundene Varianten, die gerade bei langen Laufzeiten eine Alternative zur klassischen Variante sein können.
Eine Besonderheit der privaten Rentenversicherung ist, dass sich die Versicherungsgesellschaften verpflichten, eine lebenslange Rentenzahlung zu gewähren – auch wenn Sie 100 Jahre oder älter werden und Ihr Kapital eigentlich aufgebraucht wäre: So erhalten Sie weiterhin jeden Monat Ihre Rente. Die Übernahme dieses so genannten Langlebigkeitsrisikos gehört zu den
Paradedisziplinen der Versicherungsunternehmen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Versicherung ist der klassischen Rentenversicherung ähnlich. Durch regelmäßige, meist langjährige Einzahlungen, wird Kapital aufgebaut, das ab Vertragsablauf verrentet und lebenslang ausgezahlt wird. Im Gegensatz zum „klassischen“ liegt das Kapitalanlagerisiko jedoch beim Kunden, d. h., die Höhe des zur Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals lässt sich erst zum Rentenbeginn
endgültig feststellen.
Die Möglichkeiten der vorhandenen fondsgebundenen Lösungen sind vor allem hinsichtlich der Kapitalanlage nahezu unbegrenzt und lassen sich im Bedarfsfall auch an Ihre Lebenssituation anpassen. Aber: Damit das funktioniert, muss eine Vorsorgevariante gefunden werden, mit der Sie auch in vielen Jahren noch „glücklich sind“.
Ihre individuelle „Altersvorsorgebilanz“
In Ihrer eigenen „Vorsorgebilanz“ finden sich vermutlich schon einige Vorsorgemaßnahmen. Entweder alte Lebensversicherungen, Investmentsparpläne, Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung oder andere Sparverträge, für die Sie sich einmal entschieden haben. Wir helfen Ihnen dabei, diese zu strukturieren und empfehlen Ihnen bei Bedarf Lösungen, die in Ihr Altersvorsorgeportfolio passen.
Und wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort, wenn Sie Fragen haben – auch in vielen Jahren.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten. Üblicherweise sind hierdurch Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei Reisen von bis zu acht Wochen versichert.
Zwar kommen die gesetzlichen Kassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in vereinzelten europäischen Nachbarländern, v. a. in Nicht-EU-Ländern, erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein manchmal nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten. Dies gilt umso mehr außerhalb Europas und besonders auch in den USA.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Die gesetzliche Absicherung
Wenn Sie Jahrgang 1961 oder jünger sind, erhalten Sie im Falle des Falls keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Kasse zahlt lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, und die auch nur dann in voller Höhe, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Können Sie zwischen 3 und 6 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen, erhalten Sie nur die halbe Rente – es sei denn, der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Sie verschlossen. In diesem Fall würde dann auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Notwendigkeit der privaten Vorsorge
Die gesetzliche Versorgung über die Erwerbsminderungsrenten ist finanziell nicht nur nicht üppig, hinzu kommt, dass die medizinischen Hürden, die vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente zu nehmen sind, hoch sind. Letztlich steht bei der Beurteilung der Erwerbsminderung nur die Frage im Vordergrund, in welchem zeitlichen Rahmen Sie noch berufstätig sein können. Berufserfahrung und Qualifizierung spielen bei der Beurteilung keine Rolle.
Daher ist es umso wichtiger, das Risiko „Berufsunfähigkeit“ privat abzusichern. Sofern Sie sich dazu in jungen Jahren entschließen können, zahlen Sie vergleichsweise geringe Beiträge. Und auch gesundheitlich stimmt meist noch alles. Das kann entscheidend sein, denn mit einer ernsthaften Erkrankung erhalten Sie oft keinen privaten Berufsunfähigkeitsschutz mehr, oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.
Hinweis: Beamte stolpern öfter über den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung. Dahinter verbirgt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist, neben der gesetzlichen Rentenversicherung und privater Vorsorge, ein wichtiges Instrument für die individuelle finanzielle Vorsorge von Arbeitnehmern. Man versteht darunter die Leistungen, die ein Arbeitgeber Ihnen zur Altersversorgung, der Hinterbliebenenversorgung oder der Invaliditätsversorgung zusagen kann. Weiterhin ist sie eine gute Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und so auch ein Stück weit soziale Verantwortung zu übernehmen. Die betriebliche Altersversorgung wird auf verschiedenen Wegen staatlich gefördert, bspw. steuerlich. Um die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu fördern, wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jahren für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung geschaffen.
Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie auf zukünftige Gehaltsbestandteile – etwa das Weihnachtsgeld – verzichten, um daraus einen Teil Ihrer Altersvorsorge zu finanzieren (§1a BetrAVG). Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen. Andernfalls können Sie als Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für Sie eine Direktversicherung abschließt. Die Auswahl des Versorgungsträgers – z. B. eine Versicherungsgesellschaft – obliegt aber Ihrem Arbeitgeber.
In der Praxis wird aufgrund der einfachen Verwaltung oft der Durchführungsweg der Direktversicherung gewählt. Das sind spezielle Tarife von Lebensversicherern, mit denen Ihre Anwartschaft auf eine Betriebsrente finanziert wird. Oft werden mehrere Mitarbeiter zu so genannten Kollektiven zusammengefasst, wodurch höhere Leistungen möglich sind. Als (Betriebs-)Gemeinschaft spart es sich also deutlich effizienter! Fragen Sie auch Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss gewähren kann.
Die einmal umgewandelten Entgeltbestandteile münden direkt in eine so genannte unverfallbare Anwartschaft. Die einmal aufgebauten Ansprüche kann Ihnen dann keiner mehr nehmen. Das gilt auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, denn für Ihre Rente stehen entweder die Versicherungsgesellschaft oder der so genannte Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, würden wir gerne mit Ihnen besprechen.
Rufen Sie uns einfach an.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung – auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie meist zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten und Nachbarn drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter, das Herabfallen lockerer Dachziegel oder morsche Bäume. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.
Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion / Implosion
- Leitungswasserschäden
- Sturm
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Weitere Elementargefahren (wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben)
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten, die entstehen, wenn die Wohnung durch ein Schadenereignis unbewohnbar geworden ist. Nehmen Sie Hausratgegenstände mit in den Urlaub, sind diese auch dort bis zu bestimmten Grenzen mitversichert.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Versicherungssumme, des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Kfz-Versicherung
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfällen
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Fahrer Unfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Krankenzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gehört zu einem der leistungsfähigsten Systeme weltweit. Allerdings wurden in den letzten Jahren einige Leistungen reduziert oder ganz abgeschafft. Diese Leistungslücken können Sie aber einfach und preiswert privat abdecken.
Die Krankenzusatzversicherung springt da ein, wo Ihre gesetzliche Krankenkasse passen muss:
- Krankenhaus? – Dann bitte First Class als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- Sie können die Klinik und den Arzt Ihres Vertrauens (z. B. Chefarzt) frei wählen
- Mit einem Krankenhaustagegeld bekommen Sie Bargeld für jeden Tag der stationären Behandlung
- Bei Krankheit volles Nettoeinkommen
- Heilpraktiker-Behandlung
- Pflegezusatzversicherung
- Hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
Die einzelnen Leistungsbausteine können Sie individuell vereinbaren. Doch welche Versicherung ist die Günstigste? Welche hat niedrige Beiträge und bietet trotzdem viel Leistung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Pflegefallabsicherung
Niemand denkt gerne darüber nach, wie sich das eigene Leben bzw. die Lebensumstände ändern würden, wenn er oder sie pflegebedürftig werden. Unstrittig ist, dass das Risiko, ein Pflegefall zu werden, steigt: Zunehmende Lebenserwartung sowie immer bessere medizinische Versorgung tragen, so erfreulich beides grundsätzlich auch sein mag, mit dazu bei. Allgemeingut ist inzwischen sicherlich auch, das „die Pflege“ sehr teuer ist. Vorsorglich wurde vor einigen Jahren die gesetzliche Pflegepflichtversicherung geschaffen, die zwischen verschiedenen Pflegegraden unterscheidet und zumindest einen Teil der entstehenden Kosten finanziell abfedern kann. In der Regel, und vor allem dann, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich wird, reichen diese Mittel jedoch vorne und hinten nicht aus.
In manchen Fällen werden die Leistungen für die Unterbringung in ein Pflegeheim zunächst vom Sozialamt vorgestreckt. Aber dieses holt sich die Ausgaben im Nachhinein wieder zurück und zwingt die Pflegebedürftigen zum Verkauf des Einfamilienhauses, zur Auflösung von Vermögen oder zur Veräußerung privater Besitztümer. Besonders hart trifft es die direkten Verwandten, v. a. die Kinder, die für die Pflegekosten der Eltern einzustehen haben, wenn deren Vermögenswerte aufgebraucht sind.
Schieben Sie es nicht auf die lange Bank, sich mit dem Thema zu befassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter.
Rufen Sie uns an!
Private Krankenversicherung
Steigende Beiträge für weniger Leistung – darüber ärgern sich viele Kassenpatienten. Immerhin: Es gibt Auswege. Sie können beispielsweise eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und so zumindest das gewünschte Leistungsniveau herstellen. Oder Sie wechseln, z. B. als Selbstständiger oder freiwillig gesetzlich Krankenversicherter – direkt in eine Private Krankenvollversicherung. Allerdings sollten Sie sich dabei nicht allein von einer zunächst möglichen Beitragsersparnis leiten lassen.
Die Entscheidung, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte gut überlegt werden. So gibt es in der privaten Krankenversicherung z. B. nicht die in der gesetzlichen Kasse übliche Familienversicherung. Die Unterschiede sind zahlreich, und die private Variante ist nicht in jedem Fall die beste Lösung.
Um sich einen guten Überblick zu verschaffen und Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen zu können, sollten Sie auf eine kompetente Beratung keinesfalls verzichten.
Wir können dies leisten und helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Tarife. Rufen Sie uns einfach an.
Privathaftpflichtversicherung
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögen bzw. Ihr Einkommen weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen – die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit.Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Rechtsschutzversicherung
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses– nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.
Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B.
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts.
Verschiedene Rechtsschutzleistungen sind außerdem als Pakete versicherbar. Arbeits-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Straf-Rechtsschutz.
Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist. Rufen Sie uns einfach an.
Risiko: Grundfähigkeiten
Neben der Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei zahlreichen Versicherern das Angebot, die so genannten Grundfähigkeiten zu versichern. Bei dieser Versicherung erbringt der Versicherer bei Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten seine Leistung, meist als monatliche Rente.
Die Grundfähigkeiten werden in einer Art Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen.
Der Verlust von Grundfähigkeiten geht oft mit bestimmten Krankheiten oder Unfällen einher. Auch eine zeitgleiche Pflegebedürftigkeit kann gegeben sein. Vor allem für Angehörige von körperlich fordernden Berufen kann die Grundfähigkeitenversicherung die Lösung sein, wenn alternative Absicherungen, die erwähnte Berufsunfähigkeitsversicherung etwa, aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht in Frage kommen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Risiko: Schwere Krankheiten
Schwere Krankeheiten (Dread Disease) Versicherung
Ähnlich wie die Grundfähigkeitenversicherung, stellt auch die Absicherung von schweren Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) eine Form der ergänzenden Vorsorge dar. Versichert sind diverse Krankheiten, die in einem Katalog zusammengefasst sind. Bei Diagnose einer der gelisteten Krankheiten (z. B. Schlaganfall oder Krebs) wird eine Versicherungssumme fällig. Diese hilft dann dabei, den neuen Lebensumständen zu begegnen – z. B. Umbaumaßnahmen in den eigenen 4 Wänden.
Keyman-Absicherung: Aufgrund Ihres Wissens, Ihrer Kontakte und Ihrer Erfahrungen sind Sie eine Führungskraft in einer Schlüsselposition innerhalb eines Unternehmens und ein äußerst wichtiger Mitarbeiter. Sollten Geschäftsführer oder Spezialisten längerfristig ausfallen, so hat dies zwangsläufig auch finanzielle Auswirkungen. Und vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben kann der Ausfall von Leistungsträgern zum existenziellen Risiko werden. Die Absicherung kann unter anderem über eine Dread-Disease-Versicherung erfolgen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Tierhalterhaftpflicht
Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle.
Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen.
Da das Verhalten der eigenen Tiere auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen.
Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden. Rufen Sie uns einfach an.
Todesfall- und Finanzierungsabsicherung
Bei einer Risikolebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme fällig.
In der Praxis werden Risikolebensversicherungen vor allem zur Schutz der eigenen Familie verwendet – also zur Abdeckung von Verpflichtungen. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss dann, wenn ein größeres Darlehen zurückgezahlt werden muss.
Aber auch die Betreuung der Kinder stellt eine ernst zu nehmende finanzielle Leistung dar. Fällt der Partner aus, so muss ggf. ein Kindermädchen eine Haushaltshilfe und/oder eine ganztägige Betreuung bezahlt werden.
Die Versicherungssumme ist dabei nicht willkürlich festzulegen – gerade wenn die Absicherungshöhe effizient gestaltet werden soll. In der Regel kann der Versicherungsschutz
- konstant
- annuitätisch
- linear fallend
- oder aber völlig wahlfrei gewählt werden.
Wichtig: Bei der Absicherung von Finanzierungen können i.d.R. neben dem Todesfallrisiko ebenfalls noch das Risiko der Arbeitslosigkeit oder das Risiko der Arbeits- und Berufsunfähigkeit abgesichert werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Versicherungssumme und bei der Suche nach dem besten Anbieter. Rufen Sie uns einfach an.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus und an den versicherten Gebäudebestandteilen, z. B. Garagen, Heizungs-, sanitäre oder elektrische Anlagen, feste Fußböden oder Decken und sogar Antennen.
Ein moderner Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Schutz des Hauses vor den Folgen von
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Absturz und Anprall von Landfahrzeugen
- Schaden durch Leitungswasser
- Bruch- und Frostschäden
- Sturm / Hagel
Eine sinnvolle, ergänzende Absicherung bietet die sogenannte erweiterte Elementarschadenversicherung. Durch den Einschluss dieser können Sie Ihr Haus vor Schäden durch Naturgefahren, wie etwa:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdsenkungen
- Erdbeben
zusätzlich absichern.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen entweder Reparaturkosten oder zahlt Entschädigungen, maximal bis zur Höhe des Versicherungswertes.
Bei der Wohngebäudeversicherung sind die korrekte Bemessung der Versicherungssumme und die Gestaltung des Versicherungsschutzes entscheidend.
Denn gerade Elementargefahren kommen oft völlig unerwartet, verursachen aber riesige Schäden. Und das kann verheerende finanzielle Folgen haben, falls Sie nicht richtig abgesichert sind – insbesondere, wenn das Wohneigentum als Ihre Zukunftsabsicherung gedacht war oder noch gar nicht abbezahlt wurde.
Wir helfen Ihnen gerne bei der optimalen Absicherung, damit Sie Ihr Wohneigentum nicht unnötig aufs Spiel setzen müssen. Rufen Sie uns einfach an.
Erneuerbare Energien – Risiken erkennen und absichern
Das Thema „Erneuerbare Energien“ nimmt immer mehr an Fahrt auf. Viele Eigentümer planen Investitionen für eine Photovoltaik-, bzw. Solarthermieanlage oder für eine Wärmepumpe und auch Mieter wollen in Balkonkraftwerke und Wallboxen investieren. Andere haben bereits eine teure Anlage erworben. Es ist einiges zu beachten, damit Sie im Schadensfall nicht das Nachsehen haben.
Schutz vor Schäden an der Anlage über die Wohngebäudeversicherung
Anlagen zur Strom- oder Energieerzeugung sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung versichert. Hier muss die Anlage als versicherte Sache zusätzlich miteingeschlossen werden. Nur dann ist sie gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel und ggfs. weitere Naturgefahren versichert.
Wir prüfen für Sie Ihre Wohngebäudeversicherung!
Sind Schäden an Ihrer Anlage abgedeckt? Wie umfangreich ist der Versicherungsschutz?
Dieser Basisschutz muss erweitert werden
Damit zum Beispiel auch Schäden durch Diebstahl, Bedienungsfehler, technische Störungen wie Kurzschluss oder Überspannung und sogar Schäden durch Mader-/Tierbiss versichert sind, benötigen Sie einen erweiterten Versicherungsschutz. Außerdem ist dann der Verlust der Einspeisevergütung auch versichert.
Sie sollten Photovoltaikanlagen sowie Wärmepumpen, Energiespeicher, Solarthermie, Blockheizkraftwerke und ggf. Balkonkraftwerke und Wallboxen über eine separate und spezielle Elektronikversicherung versichern.
Schutz vor Schäden an Dritten über die private Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen die Absicherung Ihrer Anlage von Schäden an Dritten durch Ihe Anlage über eine private Haftpflichtversicherung – bei einigen Anbietern ist eine Mitversicherung über das Bedingungswerk bereits geregelt – wir prüfen dies für Sie!
Von uns erhalten Sie auch Informationen zur Versicherung gewerblich betriebener Anlagen!
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn Sie eine Anlage zur erneuerbaren Energie bereits besitzen oder planen!
Weitere Versicherungsprodukte
Gewerbeversicherung
Gewerblicher Versicherungsschutz mit individueller Beratung, attraktiven Konzepten und messbarer Kosten- sowie Zeitersparnis – auch im Schadensfall.
Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rente allein oft nicht mehr ausreicht, lohnt sich eine ergänzende Vorsorge – und genau dabei begleiten wir Sie persönlich und kompetent.
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Die Experten von Attikon CISCON beraten umfassend in der Immobilienbranche, helfen bei der Auswahl geeigneter Investitionsmöglichkeiten und bieten wertvolles Steuerwissen, um das Beste aus den Chancen und Verpflichtungen für ihre Kunden herauszuholen.
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