VERTRAUENSSCHADENVERSICHERUNG

Was ist eine Vertrauensschaden­versicherung?

In den Bereich einer Vertrauensschadenversicherung fallen Schäden, die ein Unternehmen durch das vorsätzliche Verhalten von Vertrauenspersonen erleidet. Zu diesen zählt nicht nur die gesamte Belegschaft, auch Externe die auf dem Gelände tätig sind, sowie nicht auf dem Gelände arbeitende Dienstleister von IT bis Anwalt oder Wirtschaftsprüfer.

Welche Schadenfälle sind typisch?

Diebstahl
Veruntreuung / Unterschlagung
Betrug
Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
Aber auch: Hackerangriffe oder Betrug durch außenstehende Dritte per gefälschter Anweisung oder Rechnung – schauen Sie sich hierzu ergänzend unsere Produktseite ‚Cyberversicherung‘ an

Was übernimmt die Versicherung?

Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen
Vermögensschäden durch Außenstehende nach Täuschung einer Vertrauensperson
Vermögensschäden durch Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Rechtsverfolgung des Schadens
Rückwärtsdeckung entstandener Schäden

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FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist eine Vertrauensschaden­versicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch kriminelle Handlungen der eigenen Mitarbeiter verursacht werden. Dazu zählen Betrug, Unterschlagung, Diebstahl und Veruntreuung, die zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können.

Welche Schäden deckt die Vertrauensschadenversicherung ab?

Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch vorsätzliche kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht werden. Beispiele sind die Veruntreuung von Firmengeldern, der Diebstahl von Waren oder Materialien und betrügerische Aktivitäten, die dem Unternehmen finanziellen Schaden zufügen.

Für welche Unternehmen ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll?

Eine Vertrauensschadenversicherung ist besonders für Unternehmen relevant, die mit sensiblen Daten, hohen Geldbeträgen oder wertvollen Gütern arbeiten. Banken, Handelsunternehmen, Industriebetriebe und Organisationen mit komplexen Lieferketten profitieren besonders von diesem Schutz.

Wer ist durch die Vertrauensschadenversicherung abgesichert?

Die Vertrauensschadenversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die von eigenen Mitarbeitern, aber auch von Dritten wie externen Dienstleistern oder Subunternehmern verursacht werden. Die genauen Bedingungen und der Kreis der abgesicherten Personen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vertrauensschaden- und einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Die Vertrauensschadenversicherung hingegen deckt gezielt Schäden ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder vertrauenswürdigen Dritten gegenüber dem Unternehmen selbst verursacht werden.